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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HFC Ernst GmbH

Aus Gründen der Lesbarkeit und unter Berücksichtigung, dass unsere Kundschaft vorwiegend weiblich ist, wurde im Text die weibliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Kundin und der HFC Ernst GmbH. Es gelten ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen.

Preise

Alle Preise sind in CHF und verstehen sich zuzüglich Verpackung und Transportkosten.

Online-Shop

Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Die HFC Ernst GmbH behält sich Nichtbelieferung bzw. Rücktritt vor. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Lieferung ist nur innerhalb der Schweiz möglich. Es werden keine Teillieferungen verschickt. Der Versand der Waren erfolgt nach Zahlungseingang.

Die Ware bleibt bis zur Begleichung des Kaufbetrages im Eigentum der HFC Ernst GmbH, bzw. bei Kommissionsware im Eigentum der Warenbesitzerin.

Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald die Bestellung aufgegeben wurde. Die Bestellbestätigung ist keine Zusage, dass das Produkt erhältlich ist. Kann ein Artikel nicht geliefert werden, ist der Vertrag ohne Ersatzpflicht aufgelöst.

Artikel können innerhalb von 10 Tagen ab Empfangsdatum zurückgeschickt werden. Die Kosten für die Rücksendung trägt die Kundin. Neuwaren müssen neu, ungebraucht, in der Original-Verpackung inkl. Etiketten zurückgesendet werden. Secondhand-Artikel müssen im gleichen Zustand sein wie beim Versand. Umtausch ist ausgeschlossen für neue Gebisse, Unterwäsche und reduzierte Artikel.

Postadresse für Retouren: HFC Ernst GmbH, Tulpenweg 6, 3672 Oberdiessbach.

Kommissionsware

Annahme

Die HFC Ernst GmbH entscheidet, welche Artikel angenommen werden. Vor dem Ladenlokal deponierte Waren gehen in den Besitz der HFC Ernst GmbH über. Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Warenbesitz

Die Kommissionsware bleibt bis zum Verkauf im Besitz der Kundin (nachstehend Warenbesitzerin).

Verkaufspreis und Kommission

Der Verkaufspreis wird in Absprache mit der Warenbesitzerin festgelegt. Die Warenbesitzerin erhält 60% des Verkaufspreises (Nettopreis).

Der Erlös aus Kommissionsware mit einem Verkaufswert von bis zu Fr. 10.00 geht vollumfänglich an die HFC Ernst GmbH.

Artikel mit einem Verkaufswert bis Fr. 30.00 gehen nach einem Jahr ohne Rücksprache in den Besitz der HFC Ernst GmbH über.

Preisreduktionen

Die HFC Ernst GmbH kann den Verkaufspreis ohne Rücksprache bis 15%, bei Saisonwaren bis 30% reduzieren. Ausgenommen von diesen Preisreduktionen sind Artikel welche explizit als „nicht verhandelbar“ gekennzeichnet sind.

Verkaufsdauer und Rücknahmen

Die Kommissionsware wird ein Jahr ausgestellt. Danach kann die HFC Ernst GmbH verlangen, dass die Ware gegen Gebühr wieder abzuholen ist. Die Warenbesitzerin wird 14 Tage im Voraus, über diese Entscheidung informiert.

Werden die Kommissionswaren bis zum angegebenen Termin von der Warenbesitzerin nicht abgeholt, gehen sie entschädigungslos ins Eigentum der HFC Ernst GmbH über.

Die Kommissionsware kann jederzeit durch die Warenbesitzerin gegen eine Gebühr zurückgenommen werden. Die Gebühr beträgt: Höhe der Kommission max. CHF 20.-/pro Artikel.

Ware auf Probe

Kaufinteressentinnen können Kommissionsware während 7 Tagen ausprobieren. Dazu hinterlegen sie der HFC Ernst GmbH bei der Mitnahme ein Depot in der Höhe des Verkaufspreises. Bei Rückgabe der Ware auf Probe erhält die Kaufinteressentin das Depot in voller Höhe zurück. Wird die Ware nicht innerhalb des festgelegten Zeitraumes zurückgebracht, gilt sie als verkauft.

Bei einer Rückgabe mit Verschmutzungen oder Beschädigungen wird kein oder nur noch ein Teil des Depots zurückerstattet.

Warenbesitzerin

Identitätsprüfung

Für die Abholung von Kundenguthaben oder Rücknahme von Artikeln kann von der abholenden Person ein Personalausweis zur Identitätsprüfung verlangt werden. Beauftragt die Warenbesitzerin eine Drittperson mit der Abholung, so hat sie die HFC Ernst GmbH entsprechend darüber zu informieren.

Kundenguthaben

Guthaben aus dem Verkauf der Kommissionsware werden der Warenbesitzerin gutgeschrieben. Zweimal jährlich (Januar und Juli) wird über das Guthaben informiert. Das Guthaben ist jeweils bis 30. April (Info vom Januar) bzw. 31. Oktober (Info vom Juli) abzuholen. Bei Nichtabholung verfällt danach das Guthaben.

Die Ausbezahlung für Beträge über CHF 100.- ist nur mit Voranmeldung möglich.

Kommunikation

Die HFC Ernst GmbH kommuniziert per E-Mail. Die Warenbesitzerin ist dafür verantwortlich, eine aktuelle E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Für Informationen, die nicht ankommen, übernimmt die HFC Ernst GmbH keine Haftung.

Akzeptieren der AGB

Kommissionsware: Durch das Überlassen der Ware gelten die AGB als akzeptiert.

Verkauf: Durch Abschluss des Kaufs gelten die AGB als akzeptiert.

Deckenwäsche

Die HFC Ernst GmbH arbeitet mit einem externen Waschservice zusammen. Es gelten die AGB des Partners. Die HFC Ernst GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden oder verlorene Artikel.

Die Kundin wird benachrichtigt, sobald die gewaschenen Artikel abholbereit sind, diese sind innert 14 Tagen abzuholen. Ab dem 15. Tag wird eine Lagergebühr von pauschal CHF 2.-/Tag erhoben.

Haftung, Versicherung, Gerichtsstand

Garantie / Haftung

Die HFC Ernst GmbH gewährt auf Secondhandartikel keine Garantie und keinen Umtausch.

Bei Neuwaren gilt die Garantieleistung des Herstellers.

Kommissionsware ist gegen Feuer, Wasser und Diebstahl versichert. Für alle weiteren Schäden wird jegliche Haftung abgelehnt.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist am Sitz der HFC Ernst GmbH. Es wird ausdrücklich das Schweizer Recht vereinbart.

Oberdiessbach, 01.07.2025