AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HFC Ernst GmbH
Aus Gründen der Lesbarkeit und unter Berücksichtigung, dass unsere Kundschaft vorwiegend weiblich ist, wurde im Text die weibliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Kundin und der HFC Ernst GmbH. Es gelten ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen. Sie beruhen auf Schweizer Recht und gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.
Die Vertragspartnerin ist die Firma HFC Ernst GmbH, Tulpenweg 6, 3672 Oberdiessbach.
Allgemeines
Die HFC Ernst GmbH verkauft Secondhand- und Neuwaren, verleiht Waren und bietet bei Bedarf weitere Dienstleistungen rund um Pferd und Reiter an. Die HFC Ernst GmbH verkauft eigene Ware und Ware im Auftrag (nachstehend Kommissionsware).
Preise
Alle Preise gelten, wenn nicht anders vermerkt, inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Produktinformationen
Die Informationen zu Neuwaren werden vom Hersteller übernommen. Die Informationen zu Kommissionswaren wird von der Warenbesitzerin übernommen. Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr.
Online-Shop
Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Auch ohne Begründung behält sich die HFC Ernst GmbH Nichtbelieferung bzw. Rücktritt vor, insbesondere wenn dies ein finanzielles Risiko für sie bedeutet. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
Die Lieferung ist nur innerhalb der Schweiz möglich. Es werden keine Teillieferungen verschickt. Der Versand der Waren erfolgt nach Zahlungseingang.
Die Ware bleibt bis zur Begleichung des Kaufbetrages im Eigentum der HFC Ernst GmbH, bzw. bei Kommissionsware im Eigentum der Warenbesitzerin.
Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald die Bestellung aufgegeben wurde. Die Bestellbestätigung ist keine Zusage, dass das Produkt auch wirklich erhältlich ist. Kann ein Artikel nicht geliefert werden, ist der Vertrag ohne Ersatzpflicht aufgelöst.
Artikel können innerhalb von 10 Tagen ab Empfangsdatum zurückgeschickt werden. Die Kosten für die Rücksendung trägt die Kundin. Neuwaren müssen neu, ungebraucht, in der Original-Verpackung inkl. Etiketten zurückgesendet werden. Umtausch ist ausgeschlossen für Artikel, welche zu Aktionspreisen verkauft werden und für Artikel welche Kontakt mit dem Pferdekörper hatten.
Postadresse für Retouren: HFC Ernst GmbH, Tulpenweg 6, 3672 Oberdiessbach.
Kommissionsware
Annahme
Die Annahme erfolgt nur für Artikel in gereinigtem und intaktem Zustand. Für notwendige Reinigungen durch die HFC Ernst GmbH wird eine Pauschale von CHF 10.- verrechnet.
Defekte und veraltete Artikel werden zurückgewiesen. Können Artikel nicht gleich bei der Abgabe kontrolliert werden, wird die Kundin über die Abholung der nicht zum Verkauf geeigneten Artikel informiert. Die Abholfrist beträgt 14 Tage. Nach Ablauf dieser Frist werden die Artikel durch die HFC Ernst GmbH gegen eine Pauschale von CHF 20.00 entsorgt oder gespendet.
Die HFC Ernst GmbH kann jederzeit gewisse Artikelgruppen von der Annahme ausschliessen.
Vor dem Ladenlokal deponierte Waren gehen in den Besitz der HFC Ernst GmbH über. Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
Artikel, die nach Einschätzung der HFC Ernst GmbH nur schlecht verkaufbar sind, können in der Wühlkiste deponiert werden – es besteht dabei kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Die Wühlkiste wird durch die HFC Ernst GmbH regelmässig geleert und der Inhalt gespendet, verschenkt oder entsorgt.
Warenbesitz
Die Kommissionsware bleibt bis zum Verkauf im Besitz der Kundin, unter deren Name die Ware in der HFC Ernst GmbH registriert wurde (nachstehend Warenbesitzerin).
Verkaufspreis und Kommission
Die Secondhandware von Warenbesitzerinnen wird ausschliesslich in Kommission angenommen.
Der Verkaufspreis wird grundsätzlich in Absprache mit der Warenbesitzerin festgelegt. Die Warenbesitzerin erhält 60% des Verkaufspreises (Nettopreis).
Der Erlös aus Kommissionsware mit einem Verkaufswert von bis zu CHF 5.- geht vollumfänglich an die HFC Ernst GmbH (zeitlicher Aufwand für systemtechnisches Erfassen und Etikettieren).
In der HFC Ernst GmbH können Artikel angeboten werden, die bis zum allfälligen Verkauf bei der Warenbesitzerin bleiben (z.B. Sättel). Sie werden systemtechnisch erfasst und im Online-Shop publiziert. Für diese Artikel wird die halbe Kommission von 20% verrechnet.
Preisreduktionen
Die HFC Ernst GmbH kann den Verkaufspreis ohne Rücksprache bis 15%, bei Saisonwaren bis 30% reduzieren sowie entsprechende Aktionstage durchführen. Ausgenommen von diesen Preisreduktionen sind Artikel welche explizit als „nicht verhandelbar“ gekennzeichnet sind.
Können Kommissionswaren aufgrund ihres Verkaufspreises nicht verkauft werden, fragt die HFC Ernst GmbH die Warenbesitzerin um Reduktionen an. Ist die Warenbesitzerin nicht bereit, die Kommissionsware im Preis zu reduzieren, kann die HFC Ernst GmbH verlangen, dass die Kommissionsware gegen eine Gebühr zurückgenommen werden muss.
Verkaufsdauer und Rücknahmen
Es besteht keine Ablauffrist der Waren. Die HFC Ernst GmbH kann jedoch nach mindestens einem Jahr seit der Annahme der Kommissionsware aufgrund der fehlenden Nachfrage oder aufgrund ihrer Beurteilung entscheiden, dass die Waren gegen Gebühr wieder abzuholen sind.
Die Warenbesitzerin wird 60 Tage im Voraus, mit Angabe des Abholungstermins, über diese Entscheidung informiert. Die Kommissionsware muss bis spätestens zum Abholtermin abgeholt werden.
Werden die Kommissionswaren bis zum angegebenen Termin von der Warenbesitzerin nicht abgeholt, gehen sie entschädigungslos ins Eigentum der HFC Ernst GmbH über.
Die Kommissionsware kann jederzeit durch die Warenbesitzerin gegen eine Gebühr zurückgenommen werden
Die Gebühr beträgt: Höhe der Kommission (pro Rata im ersten Jahr), max. CHF 20.-. Für gleichzeitige Rücknahmen von mehr als 2 Artikel kann eine Pauschalgebühr verrechnet werden. In den ersten 14 Tagen wird keine Rücknahmegebühr verrechnet.
Ware auf Probe
Kaufinteressentinnen können Kommissionsware ihrer Wahl während 7 Tagen ausprobieren. Dazu hinterlegen sie der HFC Ernst GmbH bei der Mitnahme ein Depot in der Höhe des Verkaufspreises. Bei Rückgabe der Ware auf Probe erhält die Kaufinteressentin das Depot in voller Höhe (exkl. allfälliger Portokosten) zurück. Wird die Ware nicht innerhalb des festgelegten Zeitraumes zurückgebracht, gilt sie als verkauft.
Die Kaufinteressentin hat die Ware auf Probe mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Bei einer Rückgabe mit Verschmutzungen oder Beschädigungen muss die Kaufinteressentin damit rechnen, kein oder nur noch ein Teil ihres Depots zurückzuerhalten.
Warenbesitzerin
Identitätsprüfung
Für die Abholung von Kundenguthaben oder Rücknahme von Artikeln kann von der abholenden Person ein Personalausweis zur Identitätsprüfung verlangt werden. Beauftragt die Warenbesitzerin eine Drittperson mit der Abholung, so hat sie sicherzustellen, dass die HFC Ernst GmbH entsprechend darüber informiert wird (zB. Mail, SMS, schriftliche Bevollmächtigung, etc.).
Kundenguthaben
Guthaben aus dem Verkauf der Kommissionsware werden der Warenbesitzerin gutgeschrieben. Zweimal jährlich (Sommer und Winter) wird über das Guthaben informiert. Das Guthaben ist jeweils bis 30. April (Info vom Winter) bzw. 31. Oktober (Info vom Sommer) abzuholen. Bei Nichtabholung ohne Absprache und/oder Terminverlängerung verfällt danach das Guthaben.
Die Warenbesitzerin kann sich jederzeit nach ihrem Guthaben erkundigen.
Die Ausbezahlung für Beträge über CHF 100.- ist nur mit Voranmeldung möglich.
Kommunikation
Die HFC Ernst kommuniziert hauptsächlich per E-Mail oder WhatsApp auf die von der Warenbesitzerin angegebenen Daten. Die Warenbesitzerin hat darauf zu achten, dass die E-Mails der HFC Ernst GmbH nicht im Spam-Ordner landen und eine E-Mailadresse angegeben wird, die auch gelesen wird. Fehlt eine E-Mailadresse werden SMS auf eine Handynummer versendet. Fehlt auch diese, wird per Brief informiert.
Für Informationen (wie Kundenguthaben, Rücknahmeaufforderungen, etc.) die aus technischen Gründen (Spam, volles Postfach, falsche Emailadresse oder Handynummer, etc.) nicht ankommen, übernimmt die HFC Ernst GmbH keine Haftung.
Kundendaten
Die Warenbesitzerin hat selbst dafür zu sorgen, dass die Kundendaten in der HFC Ernst GmbH immer aktuell sind.
Akzeptieren der AGB’s
Die Warenbesitzerin hat bei Annahme der Waren durch die HFC Ernst GmbH mit Unterschrift zu bestätigen, dass sie die AGB’s verstanden hat und sie akzeptiert.
Zahlungsmittel
Die HFC Ernst GmbH akzeptiert im Ladenlokal Barzahlung, Kartenzahlung sowie Zahlungen via TWINT und von der HFC Ernst GmbH ausgestellte Gutscheine. Bezahlung mit Einzahlungsschein ist für bekannte Kundinnen auf Verlangen möglich.